Ihr Weg zum Erstgespräch
Sie möchten gerne eine Ernährungstherapie in Anspruch nehmen?
Im Folgenden habe ich die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.
- Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse
Bei der ärztlich verordneten Ernährungstherapie (nach § 43 SGB V) beteiligen sich gesetzlichen Krankenversicherungen an den Kosten. Über die Höhe des Zuschusses gibt Ihnen Ihre Krankenkasse Auskunft. Bitte erkundigen Sie sich hier nach den Modalitäten.
In der Regel werden zunächst 5 Termine (1 Erstgespräch und 4 Folgeberatungen) genehmigt und in einer Höhe von ca. 80% der Gesamtkosten bezuschusst.
Mein Honorarsatz beträgt:
– Erstgespräch à 60-75 min: 85,- EUR
– Folgeberatungen à 45-60 min: 60,- EUR.
Die Gesamtkosten für eine Ernährungstherapie à 5 Sitzungen belaufen sich dementsprechend auf derzeit 325,- EUR.
Von der Krankenkasse werden zusätzliche Dienstleistungen wie die Erstellung von Ernährungsplänen, BIA-Messungen, Erstellung von ernährungstherapeutischen Gutachten u.ä. nicht übernommen. - Überweisung durch den (Fach)Arzt
Ihr Hausarzt/Facharzt bzw. Ihr Adipositaszentrum verordnet Ihnen eine Ernährungsberatung. Dazu kann die Vorlage „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ benutzt werden (siehe Download). Alternativ kann der Arzt die Zuweisung auch auf einem üblichen Überweisungsträger bzw. einem Rezeptformular vornehmen.
3. Kontaktaufnahme
Sobald Ihnen die ärztliche Überweisung vorliegt, nehmen Sie mit mir Kontakt auf (idealerweise per E-Mail oder WhatsApp). Sie erhalten innerhalb von 48 Std. eine Rückmeldung meinerseits.
Im zweiten Schritt stellen wir den Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse – gerne kann ich dies in Ihrem Auftrag übernehmen, sofern Sie mir im Vorfeld die ärztliche Überweisung elektronisch oder auf dem Postweg zukommen lassen.
4. Beginn der Beratung / Beratungsablauf
Im Erstgespräch erläutere ich Ihnen gerne den weiteren Beratungsablauf bzw. die Zahlungsmodulitäten.
Wichtiger Hinweis in eigener Sache:
Terminabsagen – auch kurzfristig – sind aus verschiedenen Gründen manchmal nicht vermeidbar.
Termine, die nicht wahrgenommen werden können, sind mindestens 48 Stunden vorher abzusagen (telefonisch, AB, E-Mail oder WhatsApp).
Andernfalls wird eine Ausfallgebühr von 100 % des Beratungshonorars fällig bzw. der Beratungstermin wird als durchgeführt angerechnet.
Dieses Vorgehen ist erforderlich, da ich im Falle einer kurzfristigen Absage den Termin nicht neu besetzen kann, was einen Verdienst-/Arbeitsausfall für mich darstellt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!